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Quarantänecontainer für Abschleppdienst und Bergung

Verwahren und transportieren im selben Behälter — nachweisbar, abrechenbar, ohne Sperrzone auf dem Betriebshof.

Dry Fire Con als Abrollbehälter auf dem Transportfahrzeug eines Bergungsbetriebs

Abschleppunternehmen, die ein havariertes Elektrofahrzeug übernehmen, verwahren es auf einem Quarantänestellplatz mit Sicherheitsabstand, weil eine beschädigte Lithium-Ionen-Batterie verzögert in Brand geraten kann. Das Landgericht Koblenz hat am 04.05.2026 entschieden, dass die akute Brandgefahr nach etwa fünf Tagen regelmäßig gebannt ist. Damit verschiebt sich die betriebliche Rechnung vom langen Stehen zum sicheren Durchsatz — und genau dafür ist ein geschlossener, geprüfter Behälter gebaut.

Was sich im Betrieb ändert

Für Bergungs- und Abschleppbetriebe entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit an drei Punkten: Wie schnell ein Fahrzeug wieder vom Hof ist, wie belastbar die Position auf der Rechnung ist und wie viel Fläche dauerhaft gebunden bleibt.

Bergen und Verwahren im selben Behälter

Der Container ist vom TÜV SÜD zur Ladungssicherung nach VDI 2700 Blatt 8 zertifiziert, zulässig für Fahrzeuge bis 4.500 kg. Das Fahrzeug wird einmal aufgenommen und muss zum Abtransport nicht umgeladen werden.

Die Verwahrung wird nachweisbar

Statt einer improvisierten Sperrfläche steht eine geprüfte Maßnahme mit Zertifikatsnummer, Sachverständigengutachten und Brandversuchsbericht dahinter. Das ist der Unterschied zwischen einer bestrittenen und einer begründeten Rechnungsposition.

Durchsatz statt Standzeit

Seit dem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 04.05.2026 ist die erhöhte Abrechnung auf die akute Phase begrenzt. Der wirtschaftliche Hebel liegt damit darin, viele Fälle sicher und zügig abzuwickeln — nicht darin, einen Fall lange stehen zu lassen.

Keine Sperrzone auf dem Betriebshof

Ein offener Quarantänestellplatz mit Sicherheitsabstand bindet schnell rund 200 Quadratmeter, auf denen sonst acht bis zehn Fahrzeuge stünden. Der Container braucht seine Standfläche und sonst nichts.

Auch für beschädigte Fahrzeuge zulässig

Ein gefahrgutrechtliches Sachverständigengutachten bewertet den Einsatz nach ADR 2025: Beschädigte Fahrzeuge, deren Batterie nicht sicher entnommen werden kann, dürfen nach Sondervorschrift 667 b) (ii) befördert werden.

Kein Löschwasser, kein Sonderabfall

Wasserbasierte Quarantäneverfahren erzeugen kontaminiertes Löschwasser, das als Sonderabfall entsorgt werden muss. Das trockene AkkuGrain-System hat diesen Nachlauf nicht.

Alle Nachweise mit Nummer und Datum ansehen

Passende Systeme

Für Bergungs- und Abschleppbetriebe kommt in der Regel der Dry Fire Con in Frage. Alle Prüfgrundlagen sind mit Nummer und Datum dokumentiert.

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Sagen Sie uns, wie viele havarierte Elektrofahrzeuge Sie im Jahr aufnehmen und ob der Behälter auch für den Transport eingesetzt werden soll. Antwort in der Regel am selben Werktag.

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